RS OGH 1964/11/24 8Ob331/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1964
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Norm

JN §104 A

Rechtssatz

Die Zuständigkeitsvereinbarung ist die Setzung eines nur nach Prozeßrecht und nicht nach Privatrecht zu beurteilenden Kompetenztatbestandes. Sie verträgt ebensowenig wie die Prozeßhandlungen der Parteien eine Bedingung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0046858

Dokumentnummer

JJR_19641124_OGH0002_0080OB00331_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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