Norm
ABGB §1409 ARechtssatz
Übernimmt der Komplementär einer KG nach Austritt des bisherigen Kommanditisten ein Unternehmen mit der Eintragung im Handelsregister "als Alleininhaber", so liegt kein Fall des § 1409 ABGB oder des § 25 HGB, sondern eine Geschäftsübernahme nach § 142 HGB vor; die Exekution gegen den nunmehrigen Alleininhaber des Geschäfts auf Grund des gegen die aufgelöste Kommanditgesellschaft ergangenen Schiedsspruches ist daher zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0000370Dokumentnummer
JJR_19641125_OGH0002_0030OB00132_6400000_001