Norm
ABGB §523 CaRechtssatz
Die Eigentumsfreiheitsklage ist ein Behelf gegen jeden unbefugten Eingriff in das Eigentum. Der Anspruch hat, sinngemäß wie bei der Vindikation, seine Richtung gegen jeden, durch dessen Willen der mit dem Inhalt des fremden Willens im Widerspruch stehende Zustand aufrecht erhalten wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0012113Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021