Norm
ABGB §141 IRechtssatz
Dem ehelichen Vater steht gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit der Kindesmutter über den Unterhalt der Kinder abgeschlossenen Vergleiches kein Rekursrecht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0006466Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2013