Norm
ABGB §1098Rechtssatz
In dem Begehren des Mieters, der Vermieter habe zwei getrennte - vom Mieter bewohnte - Wohnungen durch eine Tür zu verbinden, ist auch das Begehren enthalten, dem Mieter zu gestatten, die Verbindungstür auf seine Kosten herzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0004547Dokumentnummer
JJR_19641201_OGH0002_0050OB00302_6400000_001