Norm
ZPO §228 C3Rechtssatz
Endet ein Bestandverhältnis vereinbarungsgemäß zu einem bestimmten Zeitpunkt, so fehlt es mangels besonderer Umstände am rechtlichen Interesse der Feststellung des Erlöschens, wenn der Bestandgeber bereits das Begehren auf Erlassung eines Räumungsauftrages stellen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0039294Dokumentnummer
JJR_19641202_OGH0002_0070OB00307_6400000_001