RS OGH 1964/12/2 6Ob231/64

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Veröffentlicht am 02.12.1964
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Norm

ZPO §228 B3aa

Rechtssatz

Verpflichtet sich der Verkäufer eines Hauses, dem Käufer eine bestimmte Wohnung darin geräumt zu übergeben, und bestreiten Verkäufer und Käufer die von einem Dritten an dieser Wohnung behaupteten Mietrechte, so ist auch der Verkäufer noch neben dem neuen grundbücherlichen Eigentümer des Hauses für die Mietrechtsfeststellungsklage des Dritten passiv legitimiert.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 231/64
    Entscheidungstext OGH 02.12.1964 6 Ob 231/64
    Veröff: MietSlg 16652

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0038926

Dokumentnummer

JJR_19641202_OGH0002_0060OB00231_6400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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