Norm
ZPO §228 B3aaRechtssatz
Verpflichtet sich der Verkäufer eines Hauses, dem Käufer eine bestimmte Wohnung darin geräumt zu übergeben, und bestreiten Verkäufer und Käufer die von einem Dritten an dieser Wohnung behaupteten Mietrechte, so ist auch der Verkäufer noch neben dem neuen grundbücherlichen Eigentümer des Hauses für die Mietrechtsfeststellungsklage des Dritten passiv legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0038926Dokumentnummer
JJR_19641202_OGH0002_0060OB00231_6400000_002