RS OGH 1964/12/10 2Ob355/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1964
beobachten
merken

Norm

ASVG §333 Abs1
ASVG §333 Abs4

Rechtssatz

Ein Arbeitnehmer der im eigenen Kraftwagen einen Kollegen desselben Betriebes zur Arbeitsstätte befördert, ohne daß ihm diese Beförderung vom gemeinsamen Arbeitgeber aufgetragen worden wäre, kann gegenüber dem Beförderten nicht Aufseher im Betrieb sein, weil er diese Fahrt nicht in Erfüllung seiner Dienstpflichten und nicht im Rahmen des Betriebes durchführt. Daher kein Haftungsausschluß.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 355/64
    Entscheidungstext OGH 10.12.1964 2 Ob 355/64
    Veröff: ZVR 1965/201 S 214

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0085278

Dokumentnummer

JJR_19641210_OGH0002_0020OB00355_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten