Norm
ASVG §333 Abs1Rechtssatz
Ein Arbeitnehmer der im eigenen Kraftwagen einen Kollegen desselben Betriebes zur Arbeitsstätte befördert, ohne daß ihm diese Beförderung vom gemeinsamen Arbeitgeber aufgetragen worden wäre, kann gegenüber dem Beförderten nicht Aufseher im Betrieb sein, weil er diese Fahrt nicht in Erfüllung seiner Dienstpflichten und nicht im Rahmen des Betriebes durchführt. Daher kein Haftungsausschluß.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0085278Dokumentnummer
JJR_19641210_OGH0002_0020OB00355_6400000_001