RS OGH 1964/12/10 5Ob305/64, 8Ob98/20z

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Veröffentlicht am 10.12.1964
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Norm

ABGB §549

Rechtssatz

Auch die für die Errichtung einer Gruft samt Gruftdenkmal und den Erwerb der Grabstelle aufgewendeten Kosten gehören zu den Begräbniskosten iS des § 549 ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0014950

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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