RS OGH 1964/12/15 1Ob179/64

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Veröffentlicht am 15.12.1964
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Norm

ABGB §285
ABGB §356

Rechtssatz

Zur Frage der Rechtsverhältnisse an Grabstellen. Ein Grabstein, dessen Aufstellung als schikanöse Kampfmaßnahme eines Angehörigen des Verstorbenen gegen einen anderen bei der Austragung von Familienzwistigkeiten zu werten ist, stellt jedoch keine "res sacra" dar; ein solches Vorgehen entspringt nicht einer das Andenken des Verstorbenen ehrenden und heiligenden Totenfürsorge, sondern ist eine Profanierung des Sinnes und Zweckes derselben.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 179/64
    Entscheidungstext OGH 15.12.1964 1 Ob 179/64
    RZ 1965,82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0009724

Dokumentnummer

JJR_19641215_OGH0002_0010OB00179_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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