Norm
ABGB §285Rechtssatz
Zur Frage der Rechtsverhältnisse an Grabstellen. Ein Grabstein, dessen Aufstellung als schikanöse Kampfmaßnahme eines Angehörigen des Verstorbenen gegen einen anderen bei der Austragung von Familienzwistigkeiten zu werten ist, stellt jedoch keine "res sacra" dar; ein solches Vorgehen entspringt nicht einer das Andenken des Verstorbenen ehrenden und heiligenden Totenfürsorge, sondern ist eine Profanierung des Sinnes und Zweckes derselben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0009724Dokumentnummer
JJR_19641215_OGH0002_0010OB00179_6400000_001