Norm
ABGB §833 ARechtssatz
Zu einer aussichtslosen Kündigung eines Miteigentümers hat der Außerstreitrichter keine Ermächtigung zu erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0013389Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021