Norm
ABGB §697Rechtssatz
Daß eine Person, welcher der Eintritt einer Bedingung zum Nachteil gereicht, diesen bloß fahrlässig vereitelt hat, kann nicht dazu führen, die Rechtslage so zu beurteilen, als ob die Bedingung eingetreten wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0012714Dokumentnummer
JJR_19650208_OGH0002_0070OB00347_6400000_001