Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Ein Traktorführer, dem bei der Arbeit keine selbständigen Aufgaben übertragen sind, und der auch nach keiner Richtung eine Leitungstätigkeit zu entwickeln hat, kein "Aufseher im Betrieb".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0085335Dokumentnummer
JJR_19650209_OGH0002_0040OB00015_6500000_002