Norm
ABGB §1385 ARechtssatz
Ein Vergleich kann nicht wegen Irrtums über Umstände angefochten werden, die durch den Vergleich bereinigt werden sollten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0032561Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010