RS OGH 1965/2/23 4Ob18/65, 7Ob226/73, 3Ob592/77, 2Ob542/79 (2Ob543/79), 3Ob583/86, 8Ob84/87, 9ObA250

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Veröffentlicht am 23.02.1965
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Norm

ABGB §1385 A

Rechtssatz

Ein Vergleich kann nicht wegen Irrtums über Umstände angefochten werden, die durch den Vergleich bereinigt werden sollten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0032561

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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