Norm
ABGB §1063 A1Rechtssatz
Mangels rechtswirksamer Abtretung des Eigentumsvorbehaltes ist auch der Rechtsgrunde für das den Kauf finanzierende Geschäft weggefallen und daher die finanzierende Bank berechtigt, die der Verkäuferin erbrachte Leistung zurückzufordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0024987Dokumentnummer
JJR_19650302_OGH0002_0080OB00025_6500000_003