Norm
StGB §11 ERechtssatz
Auch ein hochgradiger Affekt kann nur dann die Strafbarkeit ausschließen, wenn er pathologischer Art ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anmerkung: Vgl aber nunmehr den Wortlaut des § 11 StGB: "... oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung..."European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0090076Dokumentnummer
JJR_19650304_OGH0002_0090OS00104_6400000_001