Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Es ist eines Rechtsanwaltes unwürdig, wenn er den Interessen seiner Partei mit einer Drohung zum Durchbruche verhelfen will. Ein Schreiben an den Gegenanwalt, das einen unstatthaften Einschüchterungsversuch im Interesse des Klienten darstellt, bildet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0055428Dokumentnummer
JJR_19650308_OGH0002_000BKD00006_6500000_001