RS OGH 1965/3/8 Bkd6/65, Bkd22/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1965
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Norm

DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Es ist eines Rechtsanwaltes unwürdig, wenn er den Interessen seiner Partei mit einer Drohung zum Durchbruche verhelfen will. Ein Schreiben an den Gegenanwalt, das einen unstatthaften Einschüchterungsversuch im Interesse des Klienten darstellt, bildet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 6/65
    Entscheidungstext OGH 08.03.1965 Bkd 6/65
    Veröff: AnwBl 1966,131
  • Bkd 22/67
    Entscheidungstext OGH 02.10.1967 Bkd 22/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0055428

Dokumentnummer

JJR_19650308_OGH0002_000BKD00006_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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