Norm
ZPO §228Rechtssatz
Es genügt, wenn sich das rechtliche Interesse aus dem Klagsvorbringen im Zusammenhalt mit den Einwendungen der beklagten Partei ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0039058Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2022