Norm
EO §224 Abs2Rechtssatz
Zur Anlegung des noch nicht existentgewordenen Teiles der Höchstbetraghypothek bedarf es keiner Behauptungen des berechtigten Buchgläubigers. Wenn von den nachfolgenden Hypothekargläubigern und der betreibenden Partei behauptet wird, das Krediverhältnis sei bereits beendet, hätte dies mittels Widerspruches geschehen müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0003739Dokumentnummer
JJR_19650310_OGH0002_0030OB00016_6500000_001