Norm
EO §187 Abs1Rechtssatz
Gemäß § 187 Abs 1 EO können unter den dort weiter angegebenen Voraussetzungen nur jene Personen den Zuschlagserteilungsbeschluss mit Rekurs anfechten, die im Versteigerungstermin anwesend und wegen Erhebung des Widerspruches zu befragen waren. Eine Ausnahme besteht nur in dem Fall, als der im § 184 Z 3 EO angeführte Mangel, dass nicht alle vom Versteigerungstermin zu verständigenden Personen verständigt wurden, geltend gemacht werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0003253Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020