Norm
EO §209Rechtssatz
Die §§ 209, 283 ff EO, welche nur die Normen für die Verteilung der bereits liquidierten Exekutionsmasse enthalten, schufen einen selbständigen Verfahrensteil, der durch den rechtskräftigen Abschluß des zwar seine Grundlage bildenden, von ihm aber deutlich geschiedenen Realisierungsaktes seine unverrückbaren Grenzen erhielt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0003031Dokumentnummer
JJR_19650310_OGH0002_0030OB00033_6500000_001