RS OGH 1965/3/10 3Ob33/65

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Veröffentlicht am 10.03.1965
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Norm

EO §209

Rechtssatz

Die §§ 209, 283 ff EO, welche nur die Normen für die Verteilung der bereits liquidierten Exekutionsmasse enthalten, schufen einen selbständigen Verfahrensteil, der durch den rechtskräftigen Abschluß des zwar seine Grundlage bildenden, von ihm aber deutlich geschiedenen Realisierungsaktes seine unverrückbaren Grenzen erhielt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 33/65
    Entscheidungstext OGH 10.03.1965 3 Ob 33/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0003031

Dokumentnummer

JJR_19650310_OGH0002_0030OB00033_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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