Norm
ZPO §528 Abs1 C4Rechtssatz
Weist die erste Instanz den Wiedereinsetzungsantrag als verspätet zurück und die zweite Instanz aus sachlichen Gründen ab, dann liegen difforme Entscheidungen vor. Der Revisionsrekurs ist daher zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0044263Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2021