RS OGH 1965/3/16 1Ob35/65

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Veröffentlicht am 16.03.1965
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Norm

ZPO §146 II

Rechtssatz

Ein Verschulden des Säumigen schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann aus, wenn es Umstände betrifft, die für das Nichtvorhersehen des Hindernisses für die rechtzeitige Prozeßhandlung oder für eine unzulängliche Vorsorge im Fall einer tatsächlich erkannten Gefahr des Auftauchens eines solchen Hindernisses bedeutsam sind.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 35/65
    Entscheidungstext OGH 16.03.1965 1 Ob 35/65
    Veröff: RZ 1965,101 = EvBl 1965/368 S 551

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0036691

Dokumentnummer

JJR_19650316_OGH0002_0010OB00035_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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