Norm
StGB §84 Abs2 Z3 FRechtssatz
Um diesen Tatbestand zu erfüllen, wird gefordert, daß die Ausführung der Tat und nicht erst deren Auswirkungen mit besonderen Qualen für den Verletzten verbunden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0092898Dokumentnummer
JJR_19650318_OGH0002_0090OS00013_6500000_001