Norm
ABGB §835Rechtssatz
Besteht kein Streit zwischen den Miteigentümern einer Sache darüber, ob eine bestimmte Verwaltungshandlung vorzunehmen ist, sondern nur, ob einzelne Teilhaber von der Bezahlung der dadurch entstandenen Kosten befreit sind, so ist diese Frage im Prozeßweg zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0005806Dokumentnummer
JJR_19650331_OGH0002_0070OB00083_6500000_001