Norm
ABGB §457Rechtssatz
Wird auf den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung der Feuerversicherungssumme für ein Gebäude Exekution geführt, so ist den Hypothekargläubigern hieraus ihrem Rang entsprechend zur Gänze der auf sie entfallende Betrag zuzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0011423Dokumentnummer
JJR_19650407_OGH0002_0030OB00035_6500000_001