Norm
KO §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Zur Frage der Passivlegitimation für die Anfechtung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen eines Inkassobüros, das im eigenen Namen nach Beauftragung durch einzelne Gläubiger des späteren Gemeinschuldners mit diesem eine Moratoriumsvereinbarung geschlossen und durchgeführt hat (unter Heranziehung von 8 Ob 159/62).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0064895Dokumentnummer
JJR_19650421_OGH0002_0010OB00049_6500000_001