Norm
ZPO §503 Z2 C2aRechtssatz
Kein Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz, wenn das Berufungsgericht aus einer Tatsachenfeststellung des Erstgerichtes einen logisch zwingenden Schluss zieht, der - wenn auch unausgesprochen - auch dem Ersturteil zugrunde liegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0043093Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.04.2021