Norm
ABGB §180aRechtssatz
Ob die Annahme an Kindesstatt dem Wohle des nicht eigenberechtigten Wahlkindes dient, ist nur nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen. Es wird daher in diesem Punkte meist eine Ermessensentscheidung vorliegen, die sich einer Überprüfung im Rahmen eines außerordentlichen Revisionsrekurses entzieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0086142Dokumentnummer
JJR_19650504_OGH0002_0080OB00133_6500000_002