Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Das für den Vertragsabschluß notwendige Wissen oder Wissenmüssen des Machthabers wirkt auf den Machtgeber zurück.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0019523Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022