Norm
ZPO §277 Abs4Rechtssatz
Unzulässigkeit des Rekurses gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem dieses in Abänderung des Beschlusses erster Instanz die Beweissicherung bewilligt und zugleich den Sachverständigen bestellt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0040347Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2013