RS OGH 1965/5/18 8Ob145/65, 5Ob514/83, 8Ob1536/91, 1Ob33/97b, 6Ob82/99y, 1Ob266/07k, 6Ob53/21v

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Veröffentlicht am 18.05.1965
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Norm

ABGB §1299 E

Rechtssatz

Ein Steuerberater ist zu Nachforschungen über tatsächliche Umstände im Betrieb seines Klienten, die bei der Steuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden könnten, nicht verpflichtet. Solche Umstände muß der Klient dem Steuerberater bekanntgeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0026519

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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