Norm
ABGB §1299 ERechtssatz
Ein Steuerberater ist zu Nachforschungen über tatsächliche Umstände im Betrieb seines Klienten, die bei der Steuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden könnten, nicht verpflichtet. Solche Umstände muß der Klient dem Steuerberater bekanntgeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0026519Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.10.2021