Norm
SchPO §19Rechtssatz
Bei gefährlicher Annäherung eines Faltbootes hat der Führer eines Motorschiffes vor Durchführung eines in Aussicht genommenen Wendemanövers das Boot mit der Schiffspfeife rechtzeitig auf die beabsichtigte Fahrtrichtungsänderung aufmerksam zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0072649Dokumentnummer
JJR_19650520_OGH0002_0110OS00081_6500000_001