Norm
ZPO §146 IRechtssatz
Die Erhebung der Berufung für den Fall der Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages ist keine unzulässige, weil bedingte Prozesshandlung.
Anmerkung
Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0043274 zitiert werden.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0043274;RS0101136Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.05.2019