Norm
EKHG §9 Abs2 GRechtssatz
Keine Haftung des Straßenbahn - Betriebsunternehmers für den Unfall eines Fahrgastes, der bei Stillstand des Wagens an einem Trittbrett, das sich in ordnungsgemäßem und betriebssicheren Zustand befindet, hängenbleibt und stürzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0059157Dokumentnummer
JJR_19650610_OGH0002_0020OB00185_6500000_001