Norm
EO §65 CRechtssatz
Auch im Exekutions- und Sicherungsverfahren ist gegen Beschlüsse, durch welche die Aufnahme von Beweisen und die Verwendung von Bescheinigungsmitteln angeordnet wird, ein abgesonderter Rekurs unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0002294Dokumentnummer
JJR_19650616_OGH0002_0070OB00163_6500000_001