RS OGH 1965/6/29 4Ob76/65

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Veröffentlicht am 29.06.1965
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Norm

ABGB §1154

Rechtssatz

Als Entgelt für die Mitarbeit beim Bau eines Hauses kann auch die lebenslängliche Überlassung eines Zimmers gegen Bezahlung eines Betriebskostenpauschales vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung kann in der Folge einseitig weder an neue Bedingungen geknüpft noch in eine Geldforderung umgewandelt werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 76/65
    Entscheidungstext OGH 29.06.1965 4 Ob 76/65
    Veröff: Arb 8101

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0025849

Dokumentnummer

JJR_19650629_OGH0002_0040OB00076_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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