Norm
ABGB §1154Rechtssatz
Als Entgelt für die Mitarbeit beim Bau eines Hauses kann auch die lebenslängliche Überlassung eines Zimmers gegen Bezahlung eines Betriebskostenpauschales vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung kann in der Folge einseitig weder an neue Bedingungen geknüpft noch in eine Geldforderung umgewandelt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0025849Dokumentnummer
JJR_19650629_OGH0002_0040OB00076_6500000_001