Norm
8.StVDG §5Rechtssatz
Der Schuldminderungsanspruch ist kein selbständiges Vermögen, sondern hängt denknotwendig mit der Darlehensschuld zusammen und geht daher mit dieser über. Zum Übergang dieses Anspruches bedarf es nur des Überganges der Darlehensschuld, nicht aber einer Aufnahme des Minderungsanspruches in die Bilanz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0073189Dokumentnummer
JJR_19650630_OGH0002_0070OB00169_6500000_001