Norm
ABGB §863 KRechtssatz
Ist die Erstprämie zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles noch nicht bezahlt, so bleibt die Leistungsfreiheit des Versicherers weiter bestehen, auch wenn dieser später Teilzahlungen angenommen, den Rest gestundet und einen neuen Versicherungsschein ausgestellt hat, auf dem als Beginn der Versicherung ein Tag vor dem Eintritt des Versicherungsfalles genannt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0014576Dokumentnummer
JJR_19650630_OGH0002_0070OB00189_6500000_001