Norm
ASVG §258 Abs1Rechtssatz
Es mangelt am objektiven Tatbestande des Betruges, wenn die Witwe aus einer Doppelehe in Kenntnis der Doppelehe, jedoch vor Nichtigerklärung dieser Ehe durch Richterspruch, um eine Witwenpension nach § 258 Abs 1 ASVG ansucht und diese Pension auch nach der strafgerichtlichen Verurteilung wegen Bigamie weiterbezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0056149Dokumentnummer
JJR_19650708_OGH0002_0090OS00124_6400000_001