Norm
StVO §18 Abs1Rechtssatz
Wenn ein Fahrzeug von hinten auf ein anderes auffährt, hat in der Regel der Lenker des aufgefahrenen Fahrzeuges den Schaden zu verantworten. Jeder Lenker muß mit einer jähen Bremsung des vor ihm fahrenden Fahrzeuges rechnen, insbesondere wenn er sich einer Kreuzung oder einer Straßenbahnhaltestelle nähert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0074244Dokumentnummer
JJR_19650712_OGH0002_0020OB00196_6500000_001