Norm
DSt 1872 §2 ARechtssatz
Von einer Verletzung der Standesehre kann nicht die Rede sein, wenn nicht einmal die Möglichkeit der Verbreitung des verletzenden Inhalts des Schreibens dem Absender zugerechnet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0055091Dokumentnummer
JJR_19650906_OGH0002_000BKD00041_6500000_001