Norm
ASVG §334Rechtssatz
Ein einmaliger Aufmerksamkeitsfehler im Zuge einer mehr oder minder zur Routine gewordenen Tätigkeit kann nicht allein deshalb als grob fahrlässig bezeichnet werden, weil die Folgen einer solchen Unaufmerksamkeit unter Umständen sehr beträchtlich sein können (Unfall an einer Abkantpresse).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0085204Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009