RS OGH 1965/9/22 7Ob280/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1965
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Norm

ZPO §116 I
ZPO §118

Rechtssatz

Erfolgte die Kuratorbestellung rechtmäßig, ist die Zustellung des Urteiles an die Kuratorin rechtswirksam durchgeführt worden und hat die spätere Zustellung des Urteiles an die Beklagte keine prozessuale Bedeutung mehr. Dadurch, daß der Zustellschein betreffend diese Zustellung später einlangte, ist auch die Kuratorbestellung nicht nachträglich unwirksam geworden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 280/65
    Entscheidungstext OGH 22.09.1965 7 Ob 280/65
    Veröff: EvBl 1966/139 S 184

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0036477

Dokumentnummer

JJR_19650922_OGH0002_0070OB00280_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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