Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Steht dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen zu, so kann dieser Anspruch nicht dadurch zum Erlöschen gebracht werden, daß der Vermieter den früheren Zustand wiederherstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0024762Dokumentnummer
JJR_19650922_OGH0002_0030OB00141_6500000_001