Norm
WEG 1948 §2Rechtssatz
Der Umstand, daß die Mietwerte einer Eigentumswohnung trotz rechtskräftiger Feststellung später neu festgestellt werden können, hindert nicht die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Wohnungseigentumswerbers im Grundbuch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0082994Dokumentnummer
JJR_19650922_OGH0002_0070OB00229_6500000_001