Norm
StPO §281Rechtssatz
Durch die Aufnahme eines an sich gesetzlich zulässigen Beweises und durch die Zulassung einer solchen Frage gegen den Widerspruch des Angeklagten können Rechte der Verteidigung sichernde Grundsätze nicht verletzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0099124Dokumentnummer
JJR_19650930_OGH0002_0110OS00171_6500000_001