Norm
JN §24Rechtssatz
Dafür, welche von dem mit Erfolg abgelehnten Richter vorgenommenen Prozeßhandlungen als nichtig aufgehoben sind, ist allein der rechtskräftige Beschluß über die Stattgebung der Ablehnung maßgeblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0041964Dokumentnummer
JJR_19650930_OGH0002_0020OB00212_6500000_001