Rechtssatz
Der Unterhaltspflichtige kann unter Hinweis auf eine Studienbeihilfe nicht die Befreiung von seiner Unterhaltsleistung begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0047597Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018