RS OGH 1965/10/7 2Ob254/65

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Veröffentlicht am 07.10.1965
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Norm

EheG §50

Rechtssatz

Die Scheidung der Ehe nach § 50 EheG setzt einen Zustand dauernder geistiger Abnormität voraus, der die künftige Wiederholung des den Ehefrieden störenden Verhaltens des geklagten Ehepartners erwarten läßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0056607

Dokumentnummer

JJR_19651007_OGH0002_0020OB00254_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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